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25 Aktionspunkte zur Neustrukturierung der Außenwirtschaftsförderung

vorgestellt am 4. April 2003

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf,

  1. einen Schwerpunkt auf die weitere Handelsliberalisierung und den WTO-Prozess zu legen und dafür einzutreten, dass die in Doha/Katar eingeleitete Li-beralisierungsrunde zum Erfolg führt. Jeder weitere Liberalisierungsschritt er-höht auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer kleinen und mittel-ständischen Unternehmen.
  2. das Hermes-Instrument v.a. für kleine und mittlere Unternehmen so unbürokra-tisch und handhabbar wie möglich zu gestalten, seine Möglichkeiten transpa-renter zu machen, bei den KMUs verstärkt dafür zu werben und das Entschei-dungsverfahren für Hermes-Deckungsanträge zu vereinfachen, zu verbessern und zu beschleunigen (Mehheitsentscheidungen). Nur so können Hermes-Bürgschaften den Zugang der deutschen Industrie zu schwierigen Märkten er-leichtern, dem deutschen Mittelstand eine handhabbare und effektive Form der Exportförderung bieten sowie den Export fördern und damit Arbeitsplätze si-chern.
  3. bei der Messeförderung die Mittel für die Marktzugangshilfe von KMU zu ver-stetigen und weiter zu erhöhen.
  4. bei der Messeförderung eine flexiblere Gestaltung der Beteiligungskonditionen zu ermöglichen und zu überprüfen, ob Gemeinschaftsständen auch bei weniger als zehn beteiligten Unternehmen eine Förderung gewährt werden kann.
  5. gegenüber der Europäischen Union deren Versuche abzuwehren, die deutsche Messeförderung einzuschränken durch die Absicht, nur noch eine Beteiligung an der Messeförderung je Unternehmen möglich zu machen.
  6. die aktive Beratung von jungen Unternehmen über Hilfen beim Auslandsenga-gement zu verstärken, für eine kostenlose Beratung bei der ersten Anfrage an Auslandshandelskammern einzutreten und über den "Mittelstandsbeauftragten" des BMWA eine systematische Information der KMU vorzunehmen.
  7. die Angebote der Bundesagentur für Außenhandelsinformation (BfAI) noch mittelstandsfreundlicher, also auch preiswerter zur Verfügung zu stellen und dazu die bestehende Abführungspflicht zurück zu nehmen.
  8. darauf hinzuwirken, dass Änderungen bei der Informationsbeschaffung der BfAI vorgenommen werden durch die Ansiedlung von Korrespondenten der BfAI in den Auslandshandelskammern, die Schaffung von Vertretungsverhält-nissen und die Zusammenarbeit dort, wo es sinnvoll und effizient ist (z.B. mit Österreich und der Schweiz).
  9. bei der BfAI einen Service zur mittelstandsfreundlichen Aufbereitung von Aus-schreibungen einzurichten beziehungsweise eine Schaltstelle für die Beteili-gung an internationalen Ausschreibungen aufzubauen, die die Ausschreibungen auch aktiv anbietet.
  10. das Netz von Repräsentanzen und Auslandshandelskammern an den Orten wei-ter auszubauen, an denen sich neue Marktchancen abzeichnen und dort zurück-zuführen, wo sich Erwartungen nicht erfüllen (z.B. Kosovo) oder wo die wirt-schaftliche Zusammenarbeit direkt zwischen Unternehmen funktioniert (z.B. Binnenmarkt).
  11. dafür zu sorgen, dass die Botschaften die Auslandshandelskammern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützen und zur effizienten Verzahnung der Botschaften und Auslandshandelskammern und zur Gewährleistung einer wirt-schaftsnahen Interessenvertretung dafür einzutreten, dass Mitarbeiter des BMWA in den Auslandsvertretungen und den Wirtschaftsabteilungen der Bot-schaften hochrangig vertreten sind.
  12. sicherzustellen, dass die Kernaufgabe der Beratung deutscher Unternehmen durch die Auslandshandelskammern auf den Auslandsmärkten gestärkt und eine organisatorische Trennung von den Aufgaben der Betreuung der Kammermit-glieder und von kommerziellen Serviceleistungen eingeführt wird.
  13. die Qualität der Beratung durch spezielle Angebote für KMUs, Sachknow-how, Umwelt, Technologie, Branchenvielfalt, eine genauere Ausrichtung des Perso-nalprofils auf mehr technisches Verständnis und die möglichst genaue Definiti-on von Märkten für die KMUs zu verbessern.
  14. sich für einen neuen Ansatz der Abstimmung und Zusammenarbeit im Verhält-nis von Bund und Ländern in der Außenwirtschaftsförderung einzusetzen sowie zum Verhältnis von Bund und Ländern eine Synopse der Länderinstrumente und eine Darstellung der Fördertätigkeit der Bundesländer im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Beratungsförderung und Absatzförderung vorzule-gen.
  15. neben der Koordination zwischen Bund und Ländern auch die Koordination in-nerhalb der Bundesregierung zu verbessern und die Arbeitsbereiche von BMWA, BMZ und AA exakter abzugrenzen.
  16. die Politik des BMZ nicht nur an entwicklungspolitischen, außen- oder sicherheitspolitischen Aspekten, sondern auch an unserer außenwirtschaftlichen In-teressenlage zu orientieren. Hierzu gehört auch die Prüfung ob zukünftig ver-stärkt größere und längerfristige Projekte als Public Private Partnership (PPP) durchgeführt werden können.
  17. die politische Flankierung von Exportvorhaben zu verstärken und dazu das Verhältnis zwischen der im BMWA im August 2001 neu eingerichteten Anlauf- und Koordinierungsstelle, bei der Unternehmen Auslandsprojekte benennen können, für die sie politische Unterstützung benötigen sowie dem im Auswärti-gen Amt gleich betriebenen Arbeitsstab Außenwirtschaftsförderung zu klären, darauf zu drängen, dass beide Stellen in einem gemeinsamen Büro arbeiten, um Reibungsverluste zu minimieren und damit dafür zu sorgen, dass Ineffizienz und Doppelarbeit vermieden werden.
  18. gemeinsam mit den Bundesländern die Investorenwerbung zu stärken und "Kundenbetreuung aus einer Hand" zum Standardservice für ausländische Inve-storen zu machen.
  19. die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Auslandsvertretungen sowie dem Büro des Beauftragten für Auslandsinvestitionen in Deutschland, Hilmar Kop-per (Invest in Germany), und dem Industrial Investment Council (IIC) unter Leitung von Horst D. Dietz zu verbessern und zu stärken, mittelfristig jedoch "Invest in Germany" und den "Industrial Investment Council" zusammenzule-gen und sich dafür einzusetzen, dass sich dann auch die Bundesländer an der neu zu schaffenden Einrichtung beteiligen. Diese sodann rein auf Standortmarketing abgestellte Einrichtung soll auch für Messegroßveranstaltungen zu-ständig sein, also z.B. die Technogerma, die ein reines Imageprojekt und kein konkretes Geschäftsabschlussinstrument ist.
  20. für eine Vermarktungshilfe Ost einzutreten, um die Investitionsquote ausländi-scher Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern und die Exportquote ostdeutscher Unternehmen zu erhöhen, sich bei der Förderung der neuen Bun-desländer stärker auf innovative Produkte zu konzentrieren, weil Ostdeutsch-land nur mit innovativen Produkten internationale Absatzmärkte erobern kann und zu untersuchen, wie groß der Anteil der Exporte der Wirtschaft in den neu-en Bundesländern ist, der über Gesellschaftssitze im Westen der Bundesrepublik exportiert wird.
  21. aufgrund der mit der EU-Osterweiterung einhergehenden Veränderungen das Instrument der Außenwirtschaftsförderung auf diese neuen Anforderungen aus-zurichten und vor allem die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft durch Informationen und Beratungshilfe auf die osteuropäischen Beitrittsmärkte vorzubereiten.
  22. zur Stärkung vor allem der mittelständischen Wirtschaft ein Gleichgewicht her-zustellen zwischen den deutschen Beitragszahlungen zu den Internationalen Organisationen und den Aufträgen, die die deutsche Wirtschaft von internatio-nalen Organisationen erhält.
  23. die Absicherung der Finanzierung der Außenwirtschaftsförderung zu gewähr-leisten. Dies macht ein Anwachsen der gegenwärtig vorhandenen Titel erforder-lich. Die finanzielle Ausstattung der deutschen Außenwirtschaftsförderung ist auch im internationalen Vergleich schon heute knapp bemessen.
  24. sich dafür einzusetzen, die Tagesordnung des 133er Ausschusses dem Deut-schen Bundestag transparent und die Protokolle einsehbar zu machen.
  25. bei der Frage der Genehmigung von Rüstungsexporten im Interministeriellen Ausschuss (IMA) Entscheidungsfristen einzuführen und für eine Harmonisie-rung der EU-Rüstungspolitik auf EU-Ebene einzutreten.

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